AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen „Ihr Gutachter“ KFZ Gutachter

§ 1. Geltung der Bedingungen
Die Erstattung des Gutachtens und Dienstleistungen vom Auftragnehmer (KFZ-Sachverständiger/-Gutachter) (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbestimmungen.

§ 2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstattung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN (KFZ-Sachverständiger/-Gutachter) alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens / Dienstleistung, erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN (KFZ-Sachverständigen /- Gutachter).

§ 3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten für Unfallbedingte Kraftfahrzeuge richtet sich das Honorar des (KFZ-Sachverständigen /- Gutachter) nach der Schadenhöhe. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des Sachverständigenbüros aus. Sie wird ggf. auf Anfrage dieser AGB beigefügt.

5.2 Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für Bewertungen“.

5.3 Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 105,00 Netto berechnet.

5.4 Kosten für die Erstellung von Kurzgutachten, Fotodokumentationen und Technische Berichte, sind dem Kostenblatt zu entnehmen.

5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt werden muss.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe der Auslagen abgerechnet.

5.8 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 5.3)

5.9 Bei Aufträgen für Gericht wird nach dem JVEG abgerechnet.

5.10 Entstehen für die Ausführung der Arbeiten dem AN(KFZ-Sachverständigen /- Gutachter) Fremdkosten, so sind diese mit dem AG im Voraus zu besprechen. Diese Fremdkosten werden dem AG ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.

§ 6. Differenzvergütungsklausel
Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung
Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten werden pauschal mit € 150,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.

§ 8. Gutachtenerstattung
der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten per E-Mail oder in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Original-Fotoanlage und zwei Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.

§ 9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung
Der AN(KFZ-Sachverständigen /- Gutachter) ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN(KFZ-Sachverständigen /- Gutachter) gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN(KFZ-Sachverständigen /- Gutachter) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Marcus Zeißler, Nürnberg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Das Gutachter Honorar

Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe ermittelt.

Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten netto bis zur „Opfergrenze“, zuzüglich einer eventuell anfallenden Wertminderung, zuzüglich eventuell anfallender Vorschadenberechnung.Im Falle des Totalschadens wird das Grundhonorar nach dem „Wiederbeschaffungswert brutto“ ermittelt.

Folgende Arbeitsleistungen sind bei den im Auftrag gegebenen Beweissicherungsgutachten (Kasko- und Haftpflichtkriterien) mit dem Grundhonorar abgedeckt:

Fahrzeuguntersuchung/ Besichtigung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe,Berechnung von eventuell anfallender Wertminderung, Berechnung von eventuellanfallender Vorschadenberechnung, Ausarbeitung des Gutachtens mit Endkontrolle.

Nicht im Grundhonorar enthalten sind:
Zerlegungsarbeiten , Nachbesichtigung, Anwesenheit bei der Nachbesichtigung, welche vomSchädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurde, sowie Fahrzeuggegen-überstellungen,Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen sowie den folgenden Nebenkosten.

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Sie erreichen uns vom Festnetz aus unter der Rufnummer 0911 / 14898-751 und vom Mobiltelefon aus unter 0172 / 825 22 66 immer 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche. In Notfällen nutzen Sie bitte unsere Mobilnummer!

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