Ihr Recht bei einem nicht selbstverschuldeten Unfall

Bestehen Sie darauf, dass ein qualifizierter, unabhängiger Kfz-Sachverständiger Ihrer Wahl beauftragt wird, um den Schaden zum Zwecke der Beweissicherung zu begutachten. Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach aktueller Rechtsprechung zum Schaden und können daher im Haftpflichtschadenfall geltend gemacht werden.

Versicherungen können im Haftpflichtschadenfall einen qualifizierten Sachverständigen nicht ablehnen.

Lassen Sie sich nicht von der gegnerischen Versicherung das „Heft aus der Hand nehmen“. Viele Versicherungen versuchen recht schnell mit Ihnen nach Eintritt des Schadenereignisses in Kontakt zu treten, und in diesem Rahmen wird gezielt durch geschultes Personal am anderen Ende des Telefons versucht, Ihnen eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung des Schadens schmackhaft zu machen. Was aber nur ein Ziel hat! Sparen!!! Gehen Sie nicht darauf ein! Lassen Sie sich von einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen oder einem Anwalt Ihres Vertrauens beraten, denn es geht hier darum, Sie als Geschädigten so zustellen, als wäre der Schaden nie eingetreten. Versicherungen verfolgen hier nur ihre eigenen Interessen und nicht die des Geschädigten.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge verweisen.

Denken Sie auch an die Ihnen gegebenenfalls zustehende Wertminderung, die der Kfz-Sachverständige ermittelt.

Beauftragen Sie möglichst frühzeitig einen versierten Verkehrsrechtsanwalt mit der Vertretung Ihrer Interessen gegenüber dem Schädiger.


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