Warum brauche ich einen Anwalt?

„Ach einen Rechtsanwalt brauche ich nicht. Die Versicherung bezahlt schon. Wenn nicht, können wir ja immer noch einen einschalten!“

So oder ähnlich, höre ich das immer wieder.

„Die Versicherung hat jetzt viel weniger überwiesen, als in Ihrem Gutachten stand!?“ Auch das höre ich immer wieder.

Meist geht es hier um Abzüge bei den Stundenverrechnungssätzen, Zuschlägen bei Material oder Fahrzeugverbringung, Wertminderung, Wiederbeschaffungs- und Restwert usw.

Die Versicherung kann davon ausgehen, dass Sie als Laie mit der aktuellen Rechtsprechung natürlich nicht vertraut sind. Und tatsächlich ist es so, dass viele Geschädigte diese Abzüge hinnehmen. Andere müssen nun wegen weniger hundert Euro dann doch zum Rechtsanwalt und monatelang um ihr Geld streiten.

Damit Ihnen dies nicht passiert, sollten Sie von Anfang an einen Rechtsanwalt einschalten der Ihre Interessen vertritt.

Bitte bedenken Sie, dass auch ein Rechtsanwalt Unternehmer ist und sich das Honorar nach dem Streitwert richtet. Wenn Sie bspw. einen Schaden von 3000,-€ haben und die Versicherung Ihnen 300,-€ abzieht, beläuft sich nun der Streitwert auf 300,-€ anstatt 3000,-€. Was glauben Sie, bei welchem Streitwert der Anwalt sich mehr ins Zeug legen wird?

So wie das Sachverständigenhonorar, so sind auch die Kosten für den Anwalt, im außergerichtlichen Verfahren, von der gegnerischen Versicherung zu bezahlen.


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